Kirchenausschuss
Der Kirchenausschuss wird in geheimer und unmittelbarer Wahl durch die Gemeindemitglieder gewählt. Das aktive Wahlrecht hat jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag 18 Jahre alt ist und seit mindestens einem Jahr am Ort der Gemeinde wohnt.
Wählbar für das Gremium ist jeder wahlberechtigte Katholik, der am Wahltag 21 Jahre alt ist. Die Mitglieder werden für jeweils sechs Jahre gewählt.Um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten, scheidet im Turnus von drei Jahren jeweils die Hälfte der Gewählten aus, wobei eine Wiederwahl möglich ist.
Der Pfarrer ist gleichzeitig Vorsitzender des Kirchenausschusses. Der Pfarreirat entsendet ein Mitglied in den Kirchenausschuss.
Der Kirchenausschuss verwaltet die Einrichtungen und das Vermögen der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Kirchenvermögen. Er erstellt, veröffentlicht und überwacht den Haushaltsplan für die Kirchengemeinde, die Kindergärten und die Friedhöfe. Er ist Dienstgeber für alle Angestellten. Er sorgt für die Unterhaltung und Instandhaltung der Immobilien. Er prüft und stellt die Jahresrechnung fest. Der Kirchenausschuss ist die körperliche Vertretung der juristischen Person „Kirchengemeinde“.
Mitglieder
- Marcella Bohlke, Lüsche
- Thomas Brinkhus, Bakum
- Konrad Diers, Lüsche
- Franz-Josef Eiken, Hausstette
- Antonius Evers, Lüsche
- Heinrich Eveslage, Carum
- Juliane Eveslage, Bakum
- Bernd Holtkamp, Bakum (1. Vorsitzender)
- Ludger Jost, Südholz
- Reinhard Kalkhoff, Bakum
- Bernhild Kathmann, Carum
- Elisabeth Pohlmann, Bakum
- Martin Suding, Lüsche
- Margaretha Weber, Vestrup
Ansprechpartner
Kontakt
Leitender Pfarrer
Kirchstraße 12
49456 Bakum

Kontakt
Kirchenprovisor
Vestruper Dorfstraße 32
49456 Vestrup