Pressemeldung (Archiv)

Zurück

Zurück

30. April 2020

Hoffnung auf öffentliche Gottesdienste

Am 14. März konnte der letzte öffentliche Gottesdienst in Bakum gefeiert werden. Viele in unserer Pfarrei haben dies als harte Prüfung erfahren müssen, gerade im Hinblick auf die Osterfeierlichkeiten und im Hinblick auf manches Begräbnis, das nur im sehr begrenzten Kreis stattfinden konnte. Auch das Bundesverfassungsgericht hat mittlerweile in zwei Urteilen die Maßnahmen als schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit gewertet und eine strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit angeordnet.

Kirchenbänke, mit Klebeband abgesperrt
© Ludwig Siemer
Kirchenbänke, mit Klebeband abgesperrt
© Ludwig Siemer
Kirchenbänke, mit Klebeband abgesperrt
© Ludwig Siemer
Kirchenbänke, mit Klebeband abgesperrt
© Ludwig Siemer
Kirchenbänke, mit Klebeband abgesperrt
© Ludwig Siemer
Kirchenbänke, mit Klebeband abgesperrt
© Ludwig Siemer
Kirchenbänke, mit Klebeband abgesperrt
© Ludwig Siemer

Auch wenn die politisch Verantwortlichen noch keinen eindeutigen Termin für die Aufhebung des Verbotes genannt haben, sind die Vorbereitungen hier schon weiter gediehen. Inzwischen wurden in unseren vier Kirchen Sitzplätze markiert, die eine 2m-Distanz zum Sitznachbarn ermöglichen. Dadurch bedingt reduziert sich die Sitzplatzanzahl in unseren Kirchen deutlich: Bakum (59), Carum (32), Lüsche (30) und Vestrup (36). Die entsprechenden Sitzplätze werden zugeteilt werden. In diesen Tagen wird noch überlegt, ob – im Hinblick auf die begrenzte Anzahl der Plätze – eine telefonische Voranmeldung über das Pfarrbüro Sinn macht. – Gerade im Hinblick auf den Sonntagsgottesdienst! – Werktags wird dies nicht vonnöten sein. Neben weiteren Hygienemaßnahmen haben wir uns in Bakum auch dazu entschieden, die Namen und Sitzplätze der Gottesdienstbesucher handschriftlich festzuhalten und diese Listen für eine begrenzte Zeit in den Sakristeien aufzubewahren.

Schon jetzt bei den Planungen wird deutlich, dass diese Maßnahmen noch lange keine Rückkehr in die Normalität bedeuten. Von daher gilt weiterhin die Dispens vom Sonntagsgebot. Risikogruppen bitten wir eindringlich, auf mediale Angebote zurückzugreifen. Entsprechende Empfehlungen hatten wir ja auch schon vor den Gottesdienstverboten ausgesprochen.