Pressemeldung (Archiv)

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05. Mai 2020

Öffentliche Gottesdienste starten am 09.05.2020

Die Landesregierung und das Offizialat in Vechta haben nun mitgeteilt, dass das seit dem 14. März geltende Verbot öffentlicher Gottesdienste aufgehoben wird. Gleichvoran sei darauf hingewiesen, dass wir noch lange nicht zu der Normalität zurückkehren können, wie wir sie vor der Corona-Krise kannten.

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Um auch weiterhin eine Ausbreitung des Virus zu verhindern, hat das Katholische Büro Niedersachsen mit der Landesregierung in Hannover vorbeugende Maßnahmen vereinbart. Auch das Offizialat in Vechta hat für die öffentliche Feier von Gottesdiensten Rahmenbedingungen gesetzt, denen wir uns verpflichtet wissen. Zum Teil werden wir diese Rahmenbedingungen in unseren vier Gemeinden sogar noch etwas strenger auslegen. Uns ist bewusst, dass diese, zum Teil verschärften Maßnahmen, auf Unverständnis und Kopfschütteln stoßen mögen. Sie dienen dem Gemeinwohl, und wir bitten daher um Verständnis. Wir wollen das bisher mühsam Erreichte nicht riskieren und zunichtemachen.

Im Hinblick auf die sehr begrenzte Teilnehmerzahl an Sonntagen verweisen wir grundsätzlich auch auf die Gottesdienstangebote an Werktagen.

  1. Die Vorabendmesse in Carum am Samstag, den 09. Mai wird der erste öffentliche Gottesdienst sein. Das allabendliche Corona-Läuten um 19.30 Uhr wird ab Freitagabend ausgesetzt
  2. Es gibt in unseren Kirchen eine Zugangsbeschränkung, die für den notwendigen Abstand zwischen den Teilnehmenden sorgt und Gedränge vor dem Kircheneingang verhindert: Bakum (59), Carum (32), Lüsche (30) und Vestrup (36).
  3. Die Mitfeier des Sonntagsgottesdienstes ist nur nach vorangegangener Anmeldung über das Pfarrbüro (Tel.: 961280) möglich und muss für jeden Gottesdienst neu erfolgen. Werktags bedarf es keiner Anmeldung.
  4. Die Kirchenbesucher werden von Ordnern an einen Platz gebracht. Eine freie Platzwahl ist daher nicht möglich. Familien können zusammensitzen.
  5. Die Namen und der Sitzplatz der Teilnehmer/Innen werden handschriftlich festgehalten. Die Listen werden in der Sakristei für einige Wochen aufbewahren, um für einen möglichen Infektionsfall entsprechend vorbereitet zu sein.
  6. Personen, bei denen offensichtlich eine akute Atemwegserkrankung und / oder grippeähnliche Symptome vorliegen, werden nicht zu den Gottesdiensten zugelassen. Ein jeder möge hier ehrlich in Eigenverantwortung und im Hinblick auf das Gemeinwohl bedacht sein. 
  7. Ein genereller Ausschluss von älteren Menschen über 60 Jahre wird nicht vorgenommen. Nichtsdestotrotz raten wir Risikogruppen von der Teilnahme ab und verweisen auf mediale Angebote. Es gilt weiterhin die Dispens vom Sonntagsgebot.
  8. Die Gläubigen werden gebeten, ihr eigenes Gotteslob mitzubringen. Zugleich werden wir das gemeinschaftliche Singen auf das Notwendigste (Sanctus) begrenzen. Laut einiger Studien begünstigt das Singen eine Übertragung des Virus
  9. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung wird empfohlen. 
  10. Die Weihwasserbecken bleiben weiterhin leer. 
  11. Die Körbe für die Kollekte werden nicht durch die Reihe gereicht, sondern am Eingang/Ausgang aufgestellt. 
  12. Auf den Friedensgruß mit Handreichung wird weiterhin verzichtet. 
  13. Die Kommunionausteilung erfolgt durch Hinzutreten der einzelnen Gläubigen in angemessenem Abstand. Die Mundkommunion ist bis auf weiteres nicht möglich.
  14. Wir werden in und vor den Kirchen einen Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen wahren.
  15. Die Kirchentüren bleiben für das Eintreten und Verlassen der Kirche geöffnet, damit die Türklinken nicht angefasst werden müssen. Es wird eine Handdesinfektion an den Eingängen angeboten und angeraten.
  16. Das Verlassen der Kirche nach dem Gottesdienst wird durch entsprechende Ansagen, Hinweise und Ordner geregelt. Wir werden mit den hinteren Bankreihen anfangen und einzeln mit gebotenem Abstand hinaustreten. Die sonst so beliebten Ansammlungen vor der Kirche mit Klönschnack müssen vermieden werden.
  17. Unter Beachtung dieser strengen Bestimmungen sind auch Gottesdienste zu anderen Anlässen wie Taufen, Trauungen, Ehejubiläen und Beerdigungen möglich. Je nach Kirchenraum bleibt aber die Anzahl der Mitfeiernden nach wie vor begrenzt. Hauskommunionen sind ab Anfang Juni wieder möglich.
  18. Messdiener/Innen, Lektor/Innen und Kommunionhelfer/Innen werden wieder aufgestellt werden, wenn wir erste Erfahrungen gesammelt haben.
  19. Im Hinblick auf Veranstaltungen und Zusammenkünfte unserer Gruppen, Vereine und Verbände, vor allem in den Pfarrheimen, können wir noch keine Lockerungen vermelden und bitten um Geduld.